Wichtige Informationen

Verordnungsweg

Sofern die Indikation für eine logopädische Therapie vorliegt, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung/ein Rezept für die logopädische Therapie. Die Verordnung stellen je nach Störungsbild Kinderärzte, Hausärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden und Pädaudiologen aus. Hierbei ist zu beachten, dass der Beginn der Therapie innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss. Nach Diagnosestellung des Arztes setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Kostenübernahme

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der logopädischen Behandlung. Hierbei sind Kinder und Jugendliche von Zuzahlungen befreit. Ab dem Erreichen der Volljährigkeit besteht eine gesetzliche Zahlungspflicht von 10 Prozent des Rezeptwertes. Zusätzlich sind bei Erwachsenen 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung zu entrichten.Wenn Ihnen aus persönlichen Gründen eine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt, müssen diese nicht geleistet werden. (Die Voraussetzungen für die Befreiung von Zuzahlungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.)Für privat Krankenversicherte wird bei Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag mit der Praxis abgeschlossen. Die Höhe der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen.

Behandlungsdauer

In der Regel findet die Therapie ein- bis zweimal wöchentlich statt. Die Dauer einer Therapiestunde wird durch die Heilmittelrichtlinien auf 30, 45 oder 60 Minuten festgelegt und wird auf der Verordnung vom zuständigen Arzt mitgeteilt. Die Anzahl der benötigten Therapiestunden ist individuell verordnet, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und ist sehr individuell. Eine grobe Einschätzung der Therapiedauer ist erst nach ausführlicher Anamnese und Befunderhebung möglich. Gegen Ende der Verordnung erhält der Arzt einen, von uns erstellten, Therapiebericht und stellt je nach Notwendigkeit und Empfehlung eine Folgeverordnung aus.

Behandlungsort

Normalerweise werden die Therapiestunden in unserer logopädischen Praxis durchgeführt. Hausbesuche sind nur nach Verordnung des Arztes möglich und werden lediglich ausgestellt, wenn der Patient nicht in der Lage ist, die Praxis zu besuchen. Unsere logopädischen Mitarbeiter betreuen sie jedoch gerne im häuslichen Umfeld oder auch im Senioren- oder Pflegeheim. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kinder in ihren Ganztagseinrichtungen zu behandeln, sofern eine medizinische Indikation vorliegt.